Fahrzeuge, die mit einer Geschwindigkeit von weniger als 20 Kilometern pro Stunde unterwegs sind, benötigen bisher keine Versicherung. Die Regierung plant jedoch, dies zu ändern. In Deutschland gibt es tatsächlich langsam fahrende Fahrzeuge, für die bisher keine Versicherungspflicht gilt. Dies betrifft beispielsweise Aufsitzrasenmäher, alte Traktoren oder Einachsschlepper (sueddeutsche: 12.10.23). Neue Regeln für langsame Fahrzeuge: GDV …


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