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BGH: Stuttgarter Fernwärmenetz fällt nach Vertragsende mit EnBW nicht Stadt zu

Dez. 8, 2023

Die Stadt Stuttgart ist auch nach Auslaufen des Vertrags mit EnBW nicht automatisch Eigentümerin ihres Fernwärmenetzes. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab in einem Urteil vom Dienstag weder der Stadt noch dem Energieversorger recht. EnBW habe keinen Anspruch darauf, das Netz in Zukunft weiterzubetreiben, erklärte der Kartellsenat in Karlsruhe. Die Stadt darf einen Wettbewerb um den Betrieb …


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