Die Bundesnetzagentur hat eine Leitlinien für die Reform der Stromnetzentgelte vorgelegt, nach denen Betreiber von Solaranlagen ab 2029 eine Gebühr zahlen sollen, sobald sie selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Auslöser ist das Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Ende 2028, während danach eine neue StromNEV gelten soll. Kern des Vorschlags ist ein regional differenziertes Einspeiseentgelt […]
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