Ein Rechtsgutachten bezeichnet Paragraf 2 EEG in der Fassung von 2023 als verfassungswidrig, weil der damalige Wirtschaftsminister Habeck mit dem „Windkraft-Turbo“ Gerichten bei Grundrechtskonflikten den Vorrang für Wind- und Solaranlagen praktisch vorschreibt. Dadurch soll eine offene Einzelfallprüfung ersetzt werden. Der Gutachter sieht darin einen Eingriff in ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip: Richter müssen Rechte gegeneinander abwägen, […]
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