Im Zuge der Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III plant die Bundesregierung tiefgreifende Änderungen an der Biomasseverordnung, die Rundholz in Industriequalität sowie Wurzeln und Stümpfe aus der energetischen Nutzung drängen sollen. Obwohl kein ausdrückliches Verbrennungsverbot entsteht, entfalten die vorgesehenen Regelungen über Förderrecht und Genehmigungspraxis eine faktische Einschränkung, die Holzenergie, Wärmewende, Privathaushalte und Biomasseanlagen gleichermaßen betrifft und […]


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