Warum man sich im Blackout nicht auf den Staat verlassen sollte

Flächendeckende Ausdehnung

Ein Blackout ist flächendeckend, das heißt, es steht keine Nachbarschaftshilfe durch angrenzende Einheiten zur Verfügung, da diese selbst betroffen sind und in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich eingesetzt werden.

Hilfspersonal

Alle Helfer sind privat selbst betroffen. Insbesondere, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung nachlässt, ist mit einer reduzierten Bereitschaft, zum Dienst zu erscheinen, zu rechnen, zugunsten der Versorgung der eigenen Familie und von Angehörigen. So gut wie keine BOS hat Vorkehrungen für die Sicherheit und Versorgung der Familien der Helfer getroffen. Dementsprechend werden bereits nach kurzer Zeit immer weniger Helfer zur Verfügung stehen.

Kapazität

Binnen Sekunden sind in Deutschland 82 Millionen Menschen betroffen. Zwar benötigen nicht alle davon sofort Hilfe, aber es ist sofort mit mehreren hunderttausend Hilfesuchenden zu rechnen:
– Personen, die auf medizinische Geräte angewiesen sind (z.B. Heimbeatmete Patienten)
– Eingeschlossene Personen in Fahrstühlen und U-Bahnen
– Verkehrsunfälle aufgrund ausgefallener Ampeln
– Brände aufgrund unsachgemäßen Umgangs mit offenem Feuer
– usw.
Sämtliche Helfer, die noch zur Verfügung stehen, werden alleine dadurch mehrere Tage voll ausgelastet sein. Für die persönlichen Bedürfnisse der sonstigen Bevölkerung bleiben schlichtweg keine Kapazitäten, es ist schlicht unmöglich, die gesamte Bevölkerung beispielsweise mit Mahlzeiten zu versorgen.

Verantwortungsdiffusion

Getreu dem Zitat „There is no glory in prevention“ fällt es manchem Entscheidungsträger schwer, Investitionen in Vorbereitungsmaßnahmen zu verantworten, für die keine explizite gesetzliche oder normative Forderung besteht. Die Verantwortung für einzelne Maßnahmen ist oft nicht klar verortet:
– Die Gemeinde als örtliche Katastrophenschutzbehörde und Träger der Feuerwehr
– Der Landrat/Landkreis als untere Katastrophenschutzbehörde
– Das Land als Katastrophenschutzbehörde für überregionale Fälle
– Der Bund zuständig für Sicherheitsvorkehrungen in der Wirtschaft, der Energieversorgung, dem Gesundheitswesen, der Post und Telekommunikation, der Treibstoff-Bevorratung
– Der Bund in Amtshilfe durch das THW und die Bundeswehr
– Betreiber von Kritischer Infrastruktur und Einrichtungen im Gesundheitswesen

Präventionsmaßnahmen werden dadurch unter gegenseitigem Verweis auf die jeweils andere zuständige Stelle unterlassen oder zentralisiert, was unter Kostengesichtspunkten sinnvoll und für regionale Katastrophen ausreichend sein mag. Beim flächendeckenden Blackout jedoch stehen dann von diesen Einrichtungen nicht ausreichend in der Fläche zur Verfügung.

Manifestation regionaler Unzulänglichkeiten

Katastrophenlagen, die über das „Tagesgeschäft“ hinausgehen, sind zum Glück selten. Kommt es doch einmal dazu, sind diese in der Regel regional begrenzt. Vielerorts hatten die Behörden seit Jahrzehnten keine Katastrophe zu bewältigen und verfügen dementsprechend über wenig Praxiserfahrung. Ob und wie intensiv Übungen stattfinden, wie umfassend die Aus- und Fortbildung der oft ehrenamtlichen Führungskräfte ausfällt und welche materiellen Vorbereitungen getroffen werden, wird regional unterschiedlich gehandhabt. Defizite fallen normalerweise nicht weiter auf – kommt es aber doch einmal zur Katastrophe, zeigt sich oft die Überforderung der Führung – sei es bei der Koordinierung der Helfer, der Warnung der Bevölkerung oder der Versorgung der Einheiten (z.B. bei der Flutkatastrophe im Ahrtal).

Der Blackout als flächendeckendes Ereignis betrifft sämtliche Katastrophenschutzbehörden, egal wie vorbereitet sie sind. Hinzu kommt die beeinträchtigte Verfügbarkeit von Führungs- und Kommunikationsmitteln. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass es regional zu Koordinationsmängeln, Fehlentscheidungen und Falschhandlungen kommen wird.
Das Vertrauen, alle Verantwortlichen hätten die Lage stets im Griff, wird regional bitter enttäuscht werden.

Fazit

Es bleibt daher festzuhalten, dass eine kurzfristige und umfassende staatliche Hilfe im Blackout-Fall durch die tatsächlich verfügbaren Mittel nicht erfolgen kann. Es ist daher unabdingbar, eigene Vorräte anzulegen.